Strategische Beratung & Strukturierung (von-CEO-zu-CEO)
Substance-as-a-Service & Relocation
Unsere Dienstleistungen in Zypern für deutsche Unternehmer
Willkommen bei Shanda Consult – Ihrem strategischen Partner in Zypern.
Dienstleistungen in Zypern für deutsche Unternehmer: Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen deutsche Unternehmer bei der Internationalisierung und der Niederlassung in oder dem Umzug nach Zypern gegenüberstehen – von der Vermeidung der Wegzugsbesteuerung bis zum Aufbau rechtssicherer Substanz.
Bankkontoeröffnung mit Erfahrung aus erster Hand
Unser Gründer Stefan Nolte war sieben Jahre lang Managing Director einer Bank in Zypern. Seit 17 Jahren begleiten wir Mandanten bei Kontoeröffnungen. Bislang wurde dabei kein von uns vorbereiteter und eingereichter Antrag abgelehnt.

Warum Shanda Consult?
- Einzigartige Unternehmer-DNA & Bankenexpertise: Beratung auf Augenhöhe durch unseren Gründer, der selbst seit 1986 Unternehmer ist und als Managing Director einer Bank tätig war. Unsere Lösungen und unsere fundierte Beratung beschränken sich nicht auf rein rechtliche oder buchhalterische Aspekte.
- Muttersprachlich Deutsch: Komplette Betreuung in Ihrer Sprache durch ein erfahrenes Team.
- Klartext-Garantie: Wir empfehlen nur Lösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig sind.
- Steuerberatung in Deutschland: Unsere Partner in Deutschland beraten Sie dazu, was Sie beachten müssen, wenn Sie Deutschland verlassen möchten – insbesondere aus steuerlicher Sicht, etwa im Hinblick auf Wegzugsbesteuerung, Funktionsverlagerungsbesteuerung usw.
Dienstleistungen in Zypern für deutsche Unternehmer: Unsere Leistungsbereiche
1. Strategische Beratung & Strukturierung (CEO-zu-CEO)
Wir entwickeln rechtlich belastbare Lösungen für internationale Handelsgesellschaften, Dienstleistungsunternehmen, Holdings, IP-Box-Modelle und weitere grenzüberschreitende Geschäftsmodelle. Statt Standardlösungen erhalten Sie eine individuelle Analyse, die den Anforderungen der Finanzinstitute und OECD-Richtlinien standhält.
2. Substance-as-a-Service & Relocation
Um bankfähig und steuerlich anerkannt zu bleiben, benötigt Ihr Unternehmen echte physische Präsenz.
- Qualifizierte Geschäftsleitung: Wir stellen qualifizierte und erfahrene, in Zypern ansässige Direktoren aus unserem Team, die tatsächliche Verantwortung für die Geschäftsleitung übernehmen.
- Persönliche Begleitung: Wir unterstützen Sie beim Umzug, bei der Erlangung des Non-Dom Status und bei Visaverfahren.
- Echte Büros: Mieten Sie separate, vollständig ausgestattete Büroräume in unserem repräsentativen Business Center in Nikosia.
3. Bankkontoeröffnung & persönliche Bankbegleitung
Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Rückfragen, Verzögerungen und vermeidbare Ablehnungsrisiken bei der Kontoeröffnung.
- Sorgfältige Antragsvorbereitung: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Kontoeröffnungsantrags und bei der Zusammenstellung der erforderlichen KYC-Unterlagen.
- Individuelle Vorprüfung: Wir prüfen die bankrelevanten Angaben und Unterlagen Ihrer Gesellschaft sowie Compliance-Unterlagen der wirtschaftlich berechtigten frühzeitig und identifizieren mögliche Rückfragen bereits vor der Antragstellung.
- Persönliche Begleitung: Wir begleiten den weiteren Prüfungsprozess und nehmen gemeinsam mit Ihnen an einem späteren Vorstellungstermin bei der Bank teil.s
4. Operative Exzellenz & Einhaltung der Rechnungslegungs- und Steuervorschriften
Dieses Modul ist das Fundament Ihrer Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass alle operativen Pflichten fristgerecht und professionell erfüllt werden:
- Präzise Buchhaltung: Laufendes Rechnungswesen ab 80 € pro Stunde.
- Steuer-Management: Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen (VAT/VIES) sowie Abwicklung der Körperschaftsvorsteuer.
- Audit-Vorbereitung: Fachgerechte Aufbereitung der Abschlüsse für unabhängige Wirtschaftsprüfer.
- Gehaltsabrechnung: Anmeldung und Verwaltung Ihrer Mitarbeiter vor Ort.
Investition in Ihre Sicherheit
Wir setzen auf transparente Leistungen und Kosten statt auf versteckte Gebühren.
Fehler bei der steuerlichen Strukturierung, der Unternehmenssubstanz oder der Vorbereitung der Kontoeröffnung können zu erheblichen Steuerbelastungen, verzögerten oder abgelehnten Kontoeröffnungen und kostspieligen Nachbesserungen führen. Deshalb reicht eine rein formale Gesellschaftsgründung nicht aus. Die Struktur muss von Anfang an steuerlich belastbar, bankfähig und operativ nutzbar sein und insbesondere die möglichen Folgen der Wegzugsbesteuerung, die erforderliche Unternehmenssubstanz und die Anforderungen der Banken berücksichtigen.
Das Gründungspaket:
- Firmengründung: Rechtssichere Gründung einschließlich einer Due-Diligence-Prüfung, eines bedarfsgerechten Gesellschaftsvertrags sowie der steuerlichen und umsatzsteuerlichen Registrierung.
- Vorbereitung, Beantragung und Begleitung der Kontoeröffnung inklusive KYC-Prozess und eines späteren gemeinsamen Vorstellungstermins bei der Bank.
- Eintragungen im zyprischen Transparenzregister.
- Ihre Investition: ab 3.990 €, gegebenenfalls zzgl. MwSt. Zusätzlich erhalten Sie gegebenenfalls eine Earlybird-Ermäßigung i.H.v. 10 %.
Das Basis-Paket zur Sicherung der Handlungsfähigkeit und Einhaltung lokaler Vorschriften:
- Stellung der registrierten Firmenadresse sowie eines erfahrenen Unternehmenssekretärs.
- Stellung eines qualifizierten, ansässigen Direktors zur Sicherstellung der lokalen Geschäftsführung.
- Laufende Compliance-Prüfungen und Aktualisierung der Einträge im Transparenzregister.
- Investition: ab 4.750 € pro Jahr zzgl. MwSt. Im ersten Jahr erhalten Sie gegebenfalls zusätzlich eine Earlybird-Ermäßigung i.H.v. 10 %.
Außerdem:
- Modulare Zusatzleistungen für „Operative Exzellenz sowie Einhaltung der Rechnungslegungs- und Steuervorschriften“.
- Registrierung und jährliche Aktualisierung des zyprischen „Non-Dom-Steuerstatus“.
- Lizensierung von „Companies with Foreign Interest“ („Unternehmen mit ausländischer Beteiligung“) zur Einstellung von nicht-EU-Bürgern.
- Fachberatung: Abrechnung spezialisierter Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Steuern, IP-Box und Consulting zu Stundensätzen zwischen 150 € und 325 € pro Stunde.
Bereit für den nächsten Schritt? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch per Zoom mit unserem Geschäftsführer und Seniorberater Stefan Nolte, um gemeinsam Ihre Ziele und Erwartungen zu besprechen. Bitte nutzen Sie dazu gerne das unten stehende Formular.
Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung in Zypern
Ist eine Gesellschaft in Zypern für mein Geschäftsmodell geeignet?
Ob eine Gesellschaft in Zypern für Ihr Geschäftsmodell geeignet ist, hängt von mehr ab als möglichen steuerlichen Vorteilen. Entscheidend ist, ob die wesentlichen unternehmerischen Funktionen tatsächlich in Zypern ausgeübt werden können und ob Geschäftsleitung, Unternehmenssubstanz und operative Abläufe zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Dabei müssen auch Ihre Kunden und Märkte sowie Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit berücksichtigt werden.
Wir prüfen Ihr Vorhaben deshalb im Gesamtbild und empfehlen eine zyprische Struktur nur, wenn sie rechtlich und steuerlich tragfähig, bankfähig und praktisch umsetzbar ist.
Ist eine Zypern-Limited nicht einfach illegal oder eine Briefkastenfirma?
Nein. Zyprische Gesellschaften sind rechtlich anerkannte und ordnungsgemäß in das zyprische Handelsregister eingetragene juristische Personen. Darüber hinaus sind das zyprische Gesellschaftsrecht sowie das zyprische Steuerrecht 100 % EU-Recht konform.
Briefkastengesellschaften sind scheinbare Gesellschaften, ob in Zypern oder anderswo, die keine Geschäftsaktivitäten haben oder aber deren Geschäfte nicht von ihrem Standort (Zypern) aus betrieben werden, sondern seitens der wirtschaftlich Berechtigten in deren Land (z.B. in Deutschland).
Ob es sich um Briefkastengesellschaften handelt oder nicht, hängt daher von ihrer konkreten Ausgestaltung und der tatsächlichen Umsetzung ab.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Muss ich für die Gründung persönlich nach Zypern fliegen oder kann sie vollständig aus der Ferne erfolgen?
Sie müssen für die Gründung der Gesellschaft nicht nach Zypern fliegen.
Als voll lizenzierter Dienstleister erledigen wir alle Gründungsvorgänge in Zypern für Sie. Der Gesellschaftsvertrag bedarf Ihrer Originalunterschrift. Wir schicken Ihnen den Gesellschaftsvertrag zu, Sie drucken ihn aus, unterschreiben ihn, und senden uns die Originale zu.
Muss ich persönlich nach Zypern umziehen, damit meine Gesellschaft dort steuerlich anerkannt wird?
Nein, ein persönlicher Umzug nach Zypern ist nicht in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist jedoch, dass die Gesellschaft tatsächlich aus Zypern geleitet wird und dort eine ihrem Geschäftsmodell angemessene operative Substanz unterhält. Wesentliche Geschäftsentscheidungen müssen in Zypern getroffen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Führt ein in Deutschland lebender Gesellschafter die laufenden Geschäfte, Kundenverhandlungen, Vertragsabschlüsse oder wesentlichen Entscheidungen tatsächlich von Deutschland aus, kann dies dort zusätzliche steuerliche Pflichten auslösen. Die Aufgaben zwischen Gesellschafter und zyprischer Geschäftsleitung müssen deshalb klar geregelt und auch praktisch entsprechend ausgeübt werden.
Ob ein persönlicher Umzug sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Der persönliche Umzug und ein möglicher Non-Dom-Status sind getrennt von der steuerlichen Ansässigkeit der Gesellschaft zu beurteilen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem englischsprachigen Beitrag zur steuerlichen Ansässigkeit und operativen Substanz einer Gesellschaft in Zypern.
Welche tatsächliche Substanz benötigt eine Gesellschaft in Zypern?
Welche Unternehmenssubstanz erforderlich ist, hängt von der Art, dem Umfang und der Komplexität des Geschäftsmodells ab. Eine bloße Firmenadresse oder die formale Bestellung eines in Zypern ansässigen Direktors reicht grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, dass die Gesellschaft tatsächlich aus Zypern geleitet wird und ihre dortigen Strukturen zu ihrer Geschäftstätigkeit passen.
Dazu können insbesondere eine qualifizierte und tatsächlich entscheidungsbefugte Geschäftsleitung, in Zypern getroffene und dokumentierte Geschäftsleitungsentscheidungen, eine geeignete Büro- und Kommunikationsinfrastruktur sowie ordnungsgemäß geführte Unternehmensunterlagen gehören. Je nach Tätigkeit können zusätzlich lokale Mitarbeiter, eigene Arbeitsplätze und nachweisbare betriebliche Abläufe erforderlich sein.
Die konkrete Ausgestaltung muss deshalb individuell festgelegt werden. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, eine ihrem Geschäftsmodell angemessene und nachvollziehbare operative Präsenz in Zypern aufzubauen.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer englischsprachigen Seite Substance-as-a-Service.
Welche Aufgaben hat ein Treuhand-Direktor und hat der dann Kontrolle über mein Geld?
Ein in Zypern ansässiger Direktor ist als Organ der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und trägt gesetzliche Verantwortung für deren Geschäftsleitung. Die von uns empfohlenen und gestellten Direktoren sind keine bloßen Namensgeber, sondern erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der vereinbarten Unternehmensführung und ihrer gesetzlichen Pflichten.
Ob und in welchem Umfang der Direktor über das Bankkonto verfügen kann, richtet sich nach den vereinbarten Zeichnungsrechten und Bankvollmachten sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Bank. Möglich sind beispielsweise Einzel- oder Gemeinschaftszeichnungsrechte. Die konkrete Regelung wird vorab mit Ihnen abgestimmt.
Die Gelder auf dem Firmenkonto sind Vermögen der Gesellschaft und dürfen ausschließlich für deren Zwecke verwendet werden.
Wie läuft die Eröffnung eines Firmenkontos ab und kann sie garantiert werden?
Wir prüfen zunächst die bankrelevanten Angaben und Unterlagen der Gesellschaft und der wirtschaftlich Berechtigten. Anschließend stellen wir die vollständigen Antrags- und KYC-Unterlagen zusammen, reichen sie bei der ausgewählten Bank ein und begleiten den Prüfungsprozess einschließlich möglicher Rückfragen und eines späteren Vorstellungstermins.
Seit der Gründung von Shanda Consult im Jahr 2009 wurde nach unserer bisherigen Erfahrung kein von uns vorbereiteter und eingereichter Kontoeröffnungsantrag abgelehnt. Eine Kontoeröffnung können wir dennoch nicht garantieren, da die abschließende Entscheidung ausschließlich bei der jeweiligen Bank liegt.
Wie lange dauern die Gesellschaftsgründung und die Kontoeröffnung?
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dauern die KYC-Prüfung und die Genehmigung des Firmennamens in der Regel wenige Arbeitstage.
Für die Eintragung der Gesellschaft bei sind nach Einreichung des Antrags erfahrungsgemäß etwa sechs bis zehn Arbeitstage einzuplanen. Bei einem reibungslosen Ablauf kann die Gesellschaft häufig innerhalb von ungefähr zwei bis drei Wochen gegründet werden.
Sind die wirtschaftlich Berechtigten im Ausland ansässig, dauert die Kontoeröffnung üblicherweise weitere drei bis sechs Wochen. Der genaue Zeitraum hängt von der jeweiligen Bank, der Struktur und Tätigkeit der Gesellschaft, der Situation der wirtschaftlich Berechtigten sowie der Vollständigkeit der KYC-Unterlagen ab.
Sämtliche Zeitangaben beruhen auf Erfahrungswerten und können sich durch Rückfragen oder die Auslastung von Behörden und Banken verlängern.
Welche Steuern und Abgaben können neben der Körperschaftsteuer anfallen?
Es gibt keine „versteckten“ Steuern. Die zyprische Körperschaftsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2026 15 % des steuerpflichtigen Unternehmensgewinns. Je nach Geschäftstätigkeit und Struktur der Gesellschaft können daneben insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeiträge sowie weitere Gebühren und Meldepflichten entstehen.
Veräußert eine Gesellschaft in Zypern gelegene Immobilien, kann auf den daraus entstehenden Gewinn grundsätzlich eine Kapitalertragsteuer von 20 % anfallen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften betreffen, deren Wert aus solchen Immobilien stammt.
Dividendeneinkünfte sind grundsätzlich von der zyprischen Körperschaftsteuer befreit, wobei gesetzliche Ausnahmen zu beachten sind. Gewinne aus der Veräußerung qualifizierender Wertpapiere beziehungsweise „Titles“ sind ebenfalls grundsätzlich steuerbefreit. Die konkrete Behandlung hängt jedoch von der Art der Einkünfte und der jeweiligen Struktur ab.
Was muss ich beim Wegzug aus Deutschland steuerlich beachten?
Ein Wegzug nach Zypern beendet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Vor dem Umzug muss insbesondere geprüft werden, ob in Deutschland weiterhin ein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt besteht und ob nach dem Wegzug noch Einkünfte oder wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland verbleiben.
Für Unternehmer und Gesellschafter ist außerdem die mögliche Wegzugsbesteuerung besonders wichtig. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen behandelt das deutsche Steuerrecht die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft beim Wegzug wie einen fiktiven Verkauf. Dadurch kann eine Steuer auf bislang nicht realisierte Wertsteigerungen entstehen, obwohl die Anteile tatsächlich nicht verkauft wurden und dem Gesellschafter kein Verkaufserlös zufließt.
Werden bestehende Unternehmensfunktionen, Wirtschaftsgüter, Kundenbeziehungen oder Geschäftsaktivitäten von Deutschland nach Zypern verlagert, müssen zusätzlich mögliche Folgen einer Funktionsverlagerung oder steuerlichen Entstrickung geprüft werden. Der persönliche Wegzug und die Unternehmensstruktur sollten deshalb rechtzeitig vor der Umsetzung gemeinsam mit erfahrenen Beratern in Deutschland und Zypern geplant werden. Unsere Partner in Deutschland beraten Sie zu den deutschen Steuerfolgen, während wir die zyprische Struktur und deren praktische Umsetzung begleiten.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur deutschen Wegzugsteuer für Unternehmer und Investoren.
Was ist der Non-Dom-Status und welche Voraussetzungen gelten?
Der zyprische Non-Dom-Status ist ein persönlicher Steuerstatus für Personen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, dort aber für Zwecke der Special Defence Contribution nicht als „domiciled“ gelten. Berechtigte Personen sind insbesondere von dieser Abgabe auf Dividenden und Zinsen befreit. Andere Steuern oder Beiträge können weiterhin anfallen.
Voraussetzung ist zunächst die zyprische Steueransässigkeit, die über die 183-Tage-Regel oder unter bestimmten Bedingungen über die 60-Tage-Regel begründet werden kann. Ob der Non-Dom-Status gilt, hängt außerdem vom ursprünglichen Domicile und den bisherigen Jahren der zyprischen Steueransässigkeit ab. Wer in mindestens 17 der vorhergehenden 20 Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig war, gilt grundsätzlich als domiciled. Wir prüfen die persönlichen Voraussetzungen und unterstützen bei der Beantragung und jährlichen Überprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem englischsprachigen Beitrag zum zyprischen Non-Dom-Status und zur 60-Tage-Regel.
Welche einmaligen und laufenden Kosten und Pflichten entstehen?
Bei der Gründung entstehen einmalige Kosten insbesondere für die Prüfung und Strukturierung des Vorhabens, die Due-Diligence- und KYC-Verfahren, die Erstellung der Gesellschaftsdokumente, die Eintragung der Gesellschaft sowie die erforderlichen Registrierungen bei Behörden und im UBO-Register. Hinzukommen können die Vorbereitung der Kontoeröffnung sowie – abhängig vom Geschäftsmodell – Genehmigungen, Arbeitgeberregistrierungen, Aufenthaltsverfahren oder der Aufbau einer lokalen Büro- und Personalstruktur.
Nach der Gründung entstehen laufende Kosten und Pflichten für die gesellschaftsrechtliche Verwaltung sowie für steuerliche und buchhalterische Aufgaben. Dazu gehören je nach Struktur insbesondere die registrierte Firmenadresse, der Unternehmenssekretär, eine qualifizierte ansässige Geschäftsleitung, Büroräume, Buchhaltung, Steuer- und Umsatzsteuererklärungen, Gehaltsabrechnung, Jahresabschluss und gegebenenfalls eine Abschlussprüfung. Außerdem müssen Unternehmensdaten, UBO-Angaben und KYC-Unterlagen aktuell gehalten und vorgeschriebene Meldungen fristgerecht eingereicht werden.
Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach der Tätigkeit, dem Geschäftsvolumen, der Zahl der Mitarbeiter, der erforderlichen Unternehmenssubstanz und der Komplexität der Struktur. Wir klären deshalb vor der Umsetzung, welche Leistungen gesetzlich erforderlich und welche zusätzlichen Leistungen für Ihr Geschäftsmodell sinnvoll sind.
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Schildern Sie uns bitte kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns dann persönlich bei Ihnen, um einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch per Zoom zu vereinbaren.
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