Firmengründung in Zypern

Firmengründung in Zypern

Firmengründung in Zypern

Zypern ist ein wirtschaftsfreundliches Land und zieht jedes Jahr Tausende von Unternehmern an, die ihr Unternehmen in Zypern gründen und oft auch selbst nach Zypern ziehen.

Obwohl die Firmengründung in Zypern nicht besonders schwierig ist, ist eine vorherige Beratung wichtig, um Fehler und spätere Überraschungen zu vermeiden.

Professionelle Dienstleister für die Firmengründung ermitteln mit Ihnen Ihre Pläne, Ziele und Erwartungen, informieren Sie über mögliche Fallgruben und versorgen Sie mit transparenten und umfassenden Informationen.

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Was sind die Schritte einer Firmengründung in Zypern?

Wir stellen Ihnen eine umfassende Liste der Schritte zur Verfügung, die nicht nur für die Firmengründung in Zypern, sondern auch zur Vorbereitung des Unternehmens auf die Geschäftsaufnahme unternommen werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass einige Details je nach Art des Geschäfts Ihres Unternehmens und anderen Details variieren können.

  1. Vereinbaren Sie ein persönliches Treffen oder einen Video-Call mit einem professionellen Dienstleister in Zypern, der schon viele Jahre im Geschäft ist und vorzugsweise auch unternehmerische Erfahrungen hat. Der Dienstleister sollte Sie darüber informieren, wie Sie ein Unternehmen in Zypern registrieren. Außerdem muss geklärt werden, ob das Geschäft des zypriotischen Unternehmens spezielle Lizenzen erfordert, wie dies beispielsweise beim Anbieten von Finanzdienstleistungen oder bei Aktivitäten im Tourismussektor der Fall ist.
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  2. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Ihrem Heimatland, um steuerbezogene Aspekte aus der Sicht Ihres Landes zu klären.
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  3. Geben Sie Ihrem bevorzugten Dienstleister in Zypern grünes Licht, zum Beispiel uns, der Shanda Consult.
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  4. Shanda Consult sendet Ihnen KYC- und Compliance-Formulare (KYC = „Know your customer“ („Kenne deinen Kunden“); gesetzlich vorgeschriebene Kundenidentifikation), die Sie bitte ausfüllen und unterschreiben zurücksenden.
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  5. Senden Sie die notwendigen Identifikationsdokumente aller beteiligten natürlichen und juristischen Personen (mit Apostille beglaubigte Passkopie, Adressnachweis, umfassender Lebenslauf usw. des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s), Anteilseigner, Geschäftsführer (usw.).
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  6. Shanda Consult führt eine Konformitätsprüfung aller natürlichen und juristischen Personen durch, die an der Struktur des zu registrierenden Unternehmens beteiligt sind.
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  7. Nennen Sie drei verschiedene Firmennamensvorschläge. Diese Vorschläge sollten sich deutlich voneinander unterscheiden, falls ein vorgeschlagener Name seitens des Handelsregisters abgelehnt wird. Die Genehmigung des vorgeschlagenen Firmennamens dauert in der Regel zwei bis vier Tage.
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  8. Nach der Namensgenehmigung seitens des Handelsregisters erstellt und sendet Shanda Consult Ihnen die Satzung in griechischer und englischer Sprache, die von Ihnen unterzeichnet und im Original an Shanda Consult zurückgesandt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Satzung in griechischer Sprache eingereicht werden muss.
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  9. Shanda Consult erstellt und sendet den Antrag auf Registrierung Ihres Unternehmens an das Handelsregister.
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  10. Die Verfahren zur Unternehmensregistrierung dauern in der Regel sechs bis acht Arbeitstage.
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  11. Sobald Ihr Unternehmen registriert wurde, wird Shanda Consult eine gerichtliche beglaubigte englische Version der Satzung beantragen.
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  12. Shanda Consult wird Ihnen einen Satz der Originaldokumente der Firmenregistrierung zusenden, wobei alle offiziellen Dokumente mit einer Apostille versehen sind (die Apostillen sind in unserer Anfangsgebühr enthalten).
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    Obwohl die eigentliche Firmengründung in Zypern hier endet, lässt Shanda Consult Sie mit Ihrem Unternehmen nicht allein.

    Nach der Registrierung Ihres Unternehmens bietet Shanda Consult die folgenden Dienstleistungen an:

  13. Vorbereitung der Antragsunterlagen für die Eröffnung eines Bankkontos und Einreichung bei der Bank, anschließende Betreuung des Beurteilungsverfahrens und Kommunikation mit der Bank in Ihrem Namen.
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  14. Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) Ihres Unternehmens im UBO-Register in Zypern.
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  15. Registrierung Ihres Unternehmens bei den Steuerbehörden Zyperns und beim zypriotischen Steuerportal.
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  16. Registrierung Ihres Unternehmens zur Mehrwertsteuer, vorbehaltlich bestimmter Konditionen.
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  17. Registrierung Ihres Unternehmens als Arbeitgeber, falls erforderlich.
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  18. Registrierung Ihres Unternehmens beim Sozialversicherungssystem in Zypern.

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Darüber hinaus bietet Shanda Consult Ihnen neben den Leistungen rund um die Firmengründung in Zypern gerne auch folgende Leistungen an:

  1. Bereitstellung der eingetragenen Adresse Ihres Unternehmens.
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  2. Bereitstellung eines Unternehmenssekretärs für Ihr Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass dies kein in Ihrem Unternehmen tätiger Sekretär ist, sondern eine gesetzliche Funktion im Unternehmen, deren Aufgaben im zypriotischen Gesellschaftsrecht festgelegt sind.
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  3. Lokale Direktoren, natürliche Personen mit Wohnsitz in Zypern. Wir ernennen nur erfahrene Personen aus dem Kreis unserer langjährigen Kolleginnen und Kollegen. Bitte fragen Sie uns nach weiteren Einzelheiten.
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  4. Unternehmensverwaltungsdienste, bereitgestellt von unseren erfahrenen Experten.
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  5. Buchhaltung, Rechnungswesen, Erledigung der steuerlichen Aufgaben, Erstellung der Jahresabschlüsse, Wirtschaftsprüfung.
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  6. Bereitstellung physischer Büros für die lokale Präsenz Ihres Unternehmens.
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  7. Infrastruktur für Internet- und Telekommunikation Ihres Unternehmens.
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  8. Unternehmensberatung, Marktforschung und andere unterstützende Dienstleistungen.
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Firmengründung in Zypern – Ein Überblick über die unternehmensfreundliche Steuerlandschaft in Zypern

Die folgende Liste nennt einige der Steuervorteile und -anreize in Zypern. Die Liste ist nicht abschließend.

  1. Der Körperschaftsteuersatz in Zypern beträgt pauschal 12,5 %.
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  2. Aus dem Ausland erhaltene Dividenden unterliegen keiner Steuer.
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  3. Keine Steuer auf Gewinne aus Wertpapieren (Titeln): Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren im weitesten Sinne, einschließlich privat gehaltener Aktien (= Aktien, die nicht an einer Börse notiert sind), sind steuerfrei.
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  4. Der Nominalzinsabzug in Zypern kann die Steuerlast um bis zu 80 % senken, wenn Unternehmen Eigenkapital investieren, anstatt Kredite zur Finanzierung ihres Geschäfts oder des Geschäfts ihrer Tochtergesellschaften zu verwenden.
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  5. Der zyprische Non-Dom-Steuerstatus befreit qualifizierte natürliche Personen von der Steuer auf Einkünfte aus erhaltenen Dividenden und Zinsen.
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  6. Das Jahreseinkommen von Einzelpersonen ist bis zu einem Schwellenwert von 19.500 € steuerfrei.
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  7. Hochverdiener, die nach Zypern ziehen, profitieren von einer 50-prozentigen Einkommensteuerbefreiung auf ihre Gehälter, die sie von einem zypriotischen Unternehmen erhalten, für einen Zeitraum von 10 Jahren, wenn ihr jährliches Bruttogehalt und ihre Vergütungen mindestens 55.000 € betragen.
  8. In Zypern gibt es keine Kapitalertragsteuer, mit Ausnahme auf die Erträge aus Immobilien.
  9. In Zypern gibt es keine Erbschaftssteuer.
  10. In Zypern gibt es keine Schenkungssteuer.

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Kontaktieren Sie uns!

Für weitere Informationen und Beratung zu Ihrer Firmengründung in Zypern bietet Ihnen Shanda Consult ein kostenloses 30-minütiges Videomeeting (Zoom) ohne jegliche Verpflichtungen an.

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Haftungsausschluss

Shanda Consult und die Autoren dieses Artikels lehnen ausdrücklich jegliche Haftung oder Verantwortung gegenüber Einzelpersonen, Unternehmen oder Gesellschaften ab, die auf der Grundlage eines Teils dieser Veröffentlichung handeln oder nicht handeln. Folglich sollen Einzelpersonen, Unternehmen oder Gesellschaften keine Maßnahmen ergreifen oder sich auf die in dieser Veröffentlichung bereitgestellten oder implizierten Informationen verlassen, ohne zuvor den Rat eines qualifizierten Fachmanns oder einer Beratungsfirma wie zum Beispiel Shanda Consult einzuholen und sicherzustellen, dass der Rat auf ihre spezifische Situation und Umstände zugeschnitten ist.

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